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   BVerwG, 31.01.1989 - 9 C 78.87   

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BVerwG, 31.01.1989 - 9 C 78.87 (https://dejure.org/1989,800)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Minderjähriger - Volkszugehörigkeit - Bekenntnislage - Deutsches Volkstum - Namensänderung - Indizwirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1875
  • NVwZ 1989, 873 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 41.87

    Vertriebene - Deutsche Volkszugehörigkeit - Frühgeborener - Ethnisch gemischte

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1989 - 9 C 78.87
    Der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, daß die im maßgeblichen Zeitpunkt kurz vor Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen (vgl. hierzu zuletzt Urteil vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 41.87 - BVerwGE 79, 73 [BVerwG 23.02.1988 - 9 C 41/87]) 16 Jahre und 3 Monate alte Klägerin noch nicht selbst bekenntnisfähig war, ist allerdings revisionsrechtlich nicht zu beanstanden.

    Da die Klägerin im maßgeblichen Zeitpunkt noch nicht selbst bekenntnisfähig war, tritt an die Stelle des eigenen Bekenntnisses die aufgrund des Bekenntnisses der Eltern oder des prägenden Elternteils entstandene Bekenntnislage in der Familie, wobei auch insoweit auf den Zeitpunkt kurz vor Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen abzustellen ist (vgl. Urteil vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 41.87 - a.a.O.).

  • BVerwG, 20.01.1987 - 9 C 90.86

    Deutsche Volkszugehörigkeit - Abstammung von deutschen Eltern - Deutsche

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1989 - 9 C 78.87
    Aus diesen objektiven Bestätigungsmerkmalen kann jedoch nicht im Wege der Umkehr der Beweislast oder der Vermutung (vgl. Urteil vom 27. September 1982 - BVerwG 8 C 62.81 - BVerwGE 66, 168 [BVerwG 27.09.1982 - 8 C 62/81]; Urteil vom 20. Januar 1987 - BVerwG 9 C 90.86 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 49) auch auf ein im maßgeblichen Zeitpunkt vorhandenes subjektives Bekenntnis zum deutschen Volkstum geschlossen werden, weil die Namensromanisierung der Mutter der Klägerin im Jahre 1928 die Indizwirkung der objektiven Bestätigungsmerkmale beseitigt.

    Der Revision ist zwar zuzugeben, daß bei der Sachverhaltsfeststellung im Vertriebenenrecht die wegen des Zeitablaufs und der Vernichtung von Unterlagen bestehende Beweisnot der Antragsteller zu berücksichtigen ist und auch Tatsachen aufgrund des bloßen klägerischen Vorbringens festgestellt werden können (vgl. z.B. Beschluß vom 11. Juni 1981 - BVerwG 8 B 176.81 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 26; Urteil vom 20. Januar 1987 - BVerwG 9 C 90.86 - a.a.O.).

  • BVerwG, 26.07.1976 - 8 B 16.76

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen Verfahrensmangel,

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1989 - 9 C 78.87
    Ein Minderjähriger kann nur dann ein eigenes Bekenntnis zum deutschen Volkstum i.S. von § 6 BVFG abgelegt haben, wenn er hierzu im maßgeblichen Zeitpunkt reif genug war (wie Beschluß vom 26. Juli 1976 - BVerwG 8 B 16.76 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 33).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt die Fähigkeit, ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum im Sinne von § 6 BVFG abzulegen, nicht die Volljährigkeit voraus; es ist vielmehr ganz allgemein darauf abzustellen, ob der Betreffende für ein solches Bekenntnis "reif genug" war (vgl. Beschluß vom 26. Juli 1976 - BVerwG 8 B 16.76 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 33).

  • BVerwG, 08.05.1987 - 9 B 82.87

    Angabe der deutschen Volkszugehörigkeit bei einer Volkszählung nach Abschluss der

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1989 - 9 C 78.87
    Die Klägerin hat zudem zumindest bis 1948 in Bukarest an Aktivitäten deutscher kirchlicher Organisationen teilgenommen, was - obwohl nach dem maßgeblichen Zeitpunkt - ebenfalls als Indiz für die volkstumsmäßige Ausrichtung der Klägerin zum maßgeblichen Zeitpunkt angesehen werden kann (vgl. Beschluß vom 8. Mai 1987 - BVerwG 9 B 82.87 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 50).
  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 266.86

    Vertriebene - Vertreibungsgründe - Gesetzliche Vermutung - Spätfolgen der

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1989 - 9 C 78.87
    Für das Fortbestehen des Vertreibungsdrucks streitet zwar eine gesetzliche Vermutung (Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 266.86 - BVerwGE 78, 147).
  • BVerwG, 27.09.1982 - 8 C 62.81

    Vertriebene - Ausweis - Einziehung - Beweislast - Vielvölkerstaaten

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1989 - 9 C 78.87
    Aus diesen objektiven Bestätigungsmerkmalen kann jedoch nicht im Wege der Umkehr der Beweislast oder der Vermutung (vgl. Urteil vom 27. September 1982 - BVerwG 8 C 62.81 - BVerwGE 66, 168 [BVerwG 27.09.1982 - 8 C 62/81]; Urteil vom 20. Januar 1987 - BVerwG 9 C 90.86 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 49) auch auf ein im maßgeblichen Zeitpunkt vorhandenes subjektives Bekenntnis zum deutschen Volkstum geschlossen werden, weil die Namensromanisierung der Mutter der Klägerin im Jahre 1928 die Indizwirkung der objektiven Bestätigungsmerkmale beseitigt.
  • BVerwG, 10.11.1976 - 8 C 92.75

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Beendigung einer allgemeinen

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1989 - 9 C 78.87
    Das Berufungsgericht stellt nun (unter Bezugnahme auf das Urteil vom 10. November 1976 - BVerwG 8 C 92.75 - BVerwGE 51, 298 [BVerwG 10.11.1976 - VIII C 92/75]) darauf ab, ob die Klägerin infolge des "Zusammenhangs in der Familie" als deutsche Volkszugehörige angesehen werden kann.
  • BVerwG, 02.12.1986 - 9 C 6.86

    Deutsche Volkszugehörigkeit - Allgemeine Vertreibungsmaßnahmen - Ethnisch

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1989 - 9 C 78.87
    In diesem Fall wäre die gesetzliche Vermutung für das Fortbestehen des Vertreibungsdrucks widerlegt, nicht aber schon allein durch die Nichtbeherrschung der deutschen Sprache (vgl. Urteile vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 6.86 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 47; vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 282.86 - Dok. Ber. A 1988, 295).
  • BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 282.86

    Volksdeutscher - Vertriebener - Individuelles Vertreibungsgebiet -

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1989 - 9 C 78.87
    In diesem Fall wäre die gesetzliche Vermutung für das Fortbestehen des Vertreibungsdrucks widerlegt, nicht aber schon allein durch die Nichtbeherrschung der deutschen Sprache (vgl. Urteile vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 6.86 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 47; vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 282.86 - Dok. Ber. A 1988, 295).
  • BVerwG, 09.05.1983 - 9 B 14737.82

    Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung im Rahmen des Beweisangebotes

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1989 - 9 C 78.87
    Der in der mündlichen Verhandlung vorsorglich gestellte Antrag, bestimmte Zeugen "dazu zu hören, daß ihnen Tatsachen bekannt sind, aus denen auf die deutsche Volkszugehörigkeit der Mutter geschlossen werden kann", ist unsubstantiiert, da er nicht - wie es nach § 373 ZPO i.V.m. § 98 VwGO erforderlich wäre - im einzelnen darlegt, welche rechtlich erheblichen Bekundungen über konkrete Wahrnehmungen von dem Zeugen zu erwarten sind (vgl. etwa Beschluß vom 9. Mai 1983 - BVerwG 9 B 14737.82 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 6).
  • BVerwG, 31.01.1989 - 9 C 68.87

    Das subjektive Bekenntnis zum deutschen Volkstum - Rechtsfolgen einer

  • BVerwG, 26.05.1976 - 8 C 35.75

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Feststellung der deutschen

  • BVerwG, 11.06.1981 - 8 B 176.81

    Deutsche Volkszugehörigkeit als Voraussetzung für die Erteilung eines

  • BVerwG, 02.10.1985 - 8 B 106.85

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Unterlassen einer Beweisaufnahme -

  • BVerwG, 20.04.1972 - VIII C 154.71

    Prüfung der deutschen Volkszugehörigkeit eines ungarischen Berufsoffiziers -

  • BVerwG, 13.11.2003 - 5 C 41.03

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum, durchgängiges -; Bekenntnis zum deutschen

    Sie muss nunmehr erstmals nach Eintritt der Bekenntnisfähigkeit (vgl. hierzu Urteil des BVerwG vom 31. Januar 1989 - 9 C 78.87 - ) bzw. der Erklärungsfähigkeit nach dem insoweit grundsätzlich maßgeblichen innerstaatlichen Recht (vgl. BVerwGE 99, 133, 141) zu Gunsten der deutschen Nationalität erfolgen und in der Folge nicht mehr zu Gunsten einer anderen Nationalität abgeändert worden sein.".
  • BVerwG, 13.11.2003 - 5 C 40.03

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum, durchgängiges; Bekenntnis zum deutschen

    Sie muss nunmehr erstmals nach Eintritt der Bekenntnisfähigkeit (vgl. hierzu Urteil des BVerwG vom 31. Januar 1989 - 9 C 78.87 - [Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 59]) bzw. der Erklärungsfähigkeit nach dem insoweit grundsätzlich maßgeblichen innerstaatlichen Recht (vgl. BVerwGE 99, 133, 141) zu Gunsten der deutschen Nationalität erfolgen und in der Folge nicht mehr zu Gunsten einer anderen Nationalität abgeändert worden sein.".
  • BVerwG, 03.05.2007 - 5 C 23.06

    Familiäre Vermittlung der deutschen Sprache; Mitursächlichkeit der familiären

    Der Wortlaut des § 6 Abs. 2 Satz 2 und 3 BVFG lässt nicht erkennen, dass die familiäre Vermittlung der deutschen Sprache - in der hierfür maßgeblichen Prägezeit von der Geburt bis zur Selbständigkeit, die nicht notwendig mit der Bekenntnisfähigkeit (vgl. hierzu Urteil des BVerwG vom 31. Januar 1989 - BVerwG 9 C 78.87 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 59) bzw. der Erklärungsfähigkeit nach dem insoweit grundsätzlich maßgeblichen innerstaatlichen Recht (vgl. Urteil vom 29. August 1995 - BVerwG 5 C 391.94 - BVerwGE 99, 133 ) identisch sein muss - der alleinige oder ausschließliche Grund für die im Zeitpunkt der Aussiedlung nachzuweisenden Sprachkenntnisse sein muss.
  • BVerwG, 22.04.2004 - 5 C 27.02

    Aufnahmebescheid, nachträgliche Erteilung eines -es in Härtefällen;

    Sie muss nunmehr erstmals nach Eintritt der Bekenntnisfähigkeit (vgl. hierzu Urteil des BVerwG vom 31. Januar 1989 - 9 C 78.87 - [Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 59]) bzw. der Erklärungsfähigkeit nach dem insoweit grundsätzlich maßgeblichen innerstaatlichen Recht (vgl. BVerwGE 99, 133, 141) zu Gunsten der deutschen Nationalität erfolgen und in der Folge nicht mehr zu Gunsten einer anderen Nationalität abgeändert worden sein.'.
  • BVerwG, 03.05.2007 - 5 C 31.06

    Familiäre Vermittlung der deutschen Sprache; Mitursächlichkeit der familiären

    Der Wortlaut des § 6 Abs. 2 Satz 2 und 3 BVFG lässt nicht erkennen, dass die familiäre Vermittlung der deutschen Sprache - in der hierfür maßgeblichen Prägezeit von der Geburt bis zur Selbständigkeit, die nicht notwendig mit der Bekenntnisfähigkeit (vgl. hierzu Urteil des BVerwG vom 31. Januar 1989 - BVerwG 9 C 78.87 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 59) bzw. der Erklärungsfähigkeit nach dem insoweit grundsätzlich maßgeblichen innerstaatlichen Recht (vgl. Urteil vom 29. August 1995 - BVerwG 5 C 391.94 - BVerwGE 99, 133 ) identisch sein muss - der alleinige oder ausschließliche Grund für die im Zeitpunkt der Aussiedlung nachzuweisenden Sprachkenntnisse sein muss.
  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 6.92

    Vertreibungsmaßnahmen - Vertreibungsgebiete - Vertriebene

    Im übrigen sind unzureichende Deutschkenntnisse bei der Einreise für sich allein nicht geeignet, die gesetzliche Vermutung zu widerlegen (Urteil vom 31. Januar 1989 - BVerwG 9 C 78.87 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 59, S. 29, 30).
  • BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 22.90

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum - Einziehung des Vertriebenenausweises -

    Die gezielte Änderung des deutschen Namens in einen fremdländischen Namen (Namensmadjarisierung, Namensromanisierung) stellt einen Umstand dar, der es verbietet, vom Vorliegen objektiver Bestätigungsmerkmale auf ein subjektives Bekenntnis zum deutschen Volkstum zu schließen (Urteile vom 31. Januar 1989 - BVerwG 9 C 68.87 und BVerwG 9 C 78.87 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nrn. 58 und 59).
  • BVerwG, 21.10.2004 - 5 C 13.04

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum, durchgängiges; Bekenntnis zum deutschen

    Sie muss nunmehr erstmals nach Eintritt der Bekenntnisfähigkeit (vgl. hierzu Urteil des BVerwG vom 31. Januar 1989 - 9 C 78.87 - [Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 59]) bzw. der Erklärungsfähigkeit nach dem insoweit grundsätzlich maßgeblichen innerstaatlichen Recht (vgl. BVerwGE 99, 133, 141) zu Gunsten der deutschen Nationalität erfolgen und in der Folge nicht mehr zu Gunsten einer anderen Nationalität abgeändert worden sein.'.
  • BVerwG, 20.02.1991 - 9 B 247.90

    Deutsche Volkszugehörigkeit - Beginn allgemeiner Vertreibungsmaßnahmen -

    Diese Auffassung liegt sowohl dem ersten Berufungsurteil vom 8. Juli 1987 zugrunde, in dessen Tatbestand von dem "Volksdeutschen ... K." die Rede ist, als auch stillschweigend dem zurückverweisenden Revisionsurteil vom 31. Januar 1989 - BVerwG 9 C 78.87 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 59).
  • VGH Hessen, 14.03.1994 - 7 UE 1006/86

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises: Voraussetzungen des Bekenntnisses eines

    Bekenntnisfähigkeit in diesem Sinne setzt nämlich nicht Volljährigkeit voraus, die die Klägerin nach ihrem Heimatrecht noch nicht erlangt hatte (vgl. Teil I B 6. a) des Merkblatts Nr. 1, a.a.O., S. B 14), sondern ist unabhängig davon je nach dem erreichten Reifegrad gegeben oder nicht (vgl. BVerwG, U. v. 31.01.1989 - 9 C 78/87 -, NJW 1989, 1875 = IFLA 1991, 86; Häußer/Kapinos/Christ, a.a.O., Abschn. C § 6, Rdnr. 14).

    Die zur Ablegung eines eigenen Volkstumsbekenntnisses erforderliche Reife ist insbesondere dann anzunehmen, wenn der Ausweisbewerber zum maßgebenden Zeitpunkt bereits eine gewisse Selbständigkeit erreicht und sich vom Elternhaus gelöst hatte (vgl. BVerwG, U. v. 31.01.1989 - 9 C 78/87 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.03.1993 - 9 B 294.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anspruch auf Ausstellung eines

  • BVerwG, 04.06.1996 - 9 C 129.95

    Vertriebenenrecht: Bekenntnis zum deutschen Volkstum, Umsiedlung und

  • BVerwG, 31.01.1989 - 9 C 68.87

    Das subjektive Bekenntnis zum deutschen Volkstum - Rechtsfolgen einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2001 - 8 A 2935/00
  • BVerwG, 11.09.1996 - 9 B 418.96

    Anspruch auf Ausstellung des Vertriebenenausweises eines spätgeborenen, mit

  • VGH Hessen, 28.02.1994 - 7 UE 883/86

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises für einen jüdischen Aussiedler aus der

  • BVerwG, 30.11.1989 - 9 B 253.89

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises -

  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.1999 - 6 S 431/97

    Vertriebenenausweis: Vermittlung des deutschen Volkstums - Sprachkenntnisse

  • BVerwG, 07.01.1997 - 9 B 527.96

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 24.08.1998 - 9 B 5.98

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der

  • BVerwG, 24.06.1997 - 1 B 102.97

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Divergenz - Darlegungsanforderungen an

  • VGH Hessen, 05.03.1997 - 7 UE 72/93

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises: Indizien für deutsches

  • BVerwG, 24.06.1993 - 9 B 351.93

    Antrag auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises im Falle der fehlenden

  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.1997 - 16 S 1956/96

    Vertriebenenausweis: deutsche Volkszugehörigkeit - Indiz für die Abwendung vom

  • BVerwG, 01.02.1994 - 9 B 654.93

    Antrag auf Eintragung in die deutsche Volksliste - Bekenntnis zum deutschen

  • VG Köln, 08.12.2020 - 7 K 7429/18
  • VGH Baden-Württemberg, 05.10.1994 - 16 S 2222/93

    Erteilung eines Vertriebenenausweises - Auswirkungen einer Namensmadjarisierung

  • BVerwG, 01.02.1994 - 9 B 653.93

    Eintragung in die deutsche Volksliste als ausdrückliches Bekenntnis zum deutschen

  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.1994 - 16 S 1613/92

    Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises

  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.1992 - 6 S 3090/91

    Vertriebenenausweis: gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland unschädlich für

  • VG Köln, 26.01.2021 - 7 K 3381/18
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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.03.1988 - 9 C 78.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,8736
BVerwG, 02.03.1988 - 9 C 78.87 (https://dejure.org/1988,8736)
BVerwG, Entscheidung vom 02.03.1988 - 9 C 78.87 (https://dejure.org/1988,8736)
BVerwG, Entscheidung vom 02. März 1988 - 9 C 78.87 (https://dejure.org/1988,8736)
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